Die Transparenzpflicht ist ein Grundpfeiler der DSGVO. Sie verpflichtet Websitebetreiber, Nutzer klar, verständlich und vollständig darüber zu informieren, was mit ihren personenbezogenen Daten passiert – und warum.
Was muss offengelegt werden?
Besucher einer Website müssen z. B. in der Datenschutzerklärung erfahren:
- Welche Daten erhoben werden (z. B. IP-Adresse, Cookies, Session Cookies)
- Zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden
- Wie lange sie gespeichert werden (Speicherbegrenzung)
- Auf welcher Rechtsgrundlage das passiert (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse)
- Wer Zugriff auf die Daten hat (z. B. Drittlandtransfer, AV-Vertrag)
- Welche Rechte die Nutzer haben (z. B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung)
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein Satz wie „Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verbesserung unseres Angebots“ reicht nicht aus. Die DSGVO verlangt, dass Nutzer verstehen können, welche Daten wofür und von wem verarbeitet werden – ohne Jurastudium.
Die Sprache muss klar und einfach sein – auch für Kinder oder weniger technikaffine Nutzer. Begriffe wie „Cookies“, Consent Tool oder „Tracking“ müssen erklärt werden.
Der Klicklounge-Tipp:
Gestalten Sie Ihre Datenschutzerklärung nicht als Pflichtübung, sondern als Vertrauensbaustein. Klare Informationen schaffen Transparenz – und Vertrauen ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren im digitalen Raum. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Website DSGVO-konform zu gestalten.