Speicherbegrenzung

Die Speicherbegrenzung ist ein Grundprinzip der DSGVO und bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht unbegrenzt aufbewahrt werden dürfen. Stattdessen müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden, sobald der Zweck der Speicherung erfüllt ist.

Warum ist Speicherbegrenzung wichtig?

Stellen Sie sich vor, Sie bestellen einmal online ein Sofa – und der Shop speichert Ihre Adresse und Telefonnummer für die nächsten 15 Jahre. Das wäre weder notwendig noch erlaubt. Die Idee hinter der Speicherbegrenzung ist, dass Daten nur so lange vorgehalten werden dürfen, wie es tatsächlich erforderlich ist.

Was gilt in der Praxis?

Unternehmen müssen:

  • den Zweck der Datenspeicherung klar definieren
  • Löschfristen festlegen
  • regelmäßig prüfen, ob Daten noch gebraucht werden

Ein Beispiel: Steuerrelevante Daten dürfen meist sechs oder zehn Jahre gespeichert werden. Eine Newsletter-Anmeldung hingegen muss gelöscht werden, wenn der Nutzer seine Einwilligung widerruft.

Der Klicklounge-Tipp:

Nutzen Sie Tools oder Plugins zur Datenschutzverwaltung, die automatische Löschfristen unterstützen – etwa für Cookies oder Formulareinträge. So erfüllen Sie nicht nur die DSGVO, sondern zeigen auch Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Daten.