AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Klicklounge
1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Klicklounge Webdesign, Inhaber Peter Haurand, Paulinenstraße 5, 45130 Essen, nachfolgend „Klicklounge“, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“, über Webdesign- und WordPress-Leistungen, SEO-Dienstleistungen und SEO-Beratung, die Erstellung und Optimierung von Google Unternehmensprofilen, Texterstellung, Logo-Erstellung, WordPress-Optimierung, WordPress-Installation, Wartung und technische Betreuung, Unterstützung beim Umzug von WordPress-Websites, datenschutzbezogene Umsetzungsleistungen auf WordPress-Websites sowie die Erstellung barrierefreier Websites.
2. Die Leistungen von Klicklounge richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Klicklounge ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot und gesonderte Leistungsbeschreibungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kollisionsfall vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen Klicklounge und dem Kunden.
2. Zu den von Klicklounge angebotenen Leistungen gehören insbesondere
• die Erstellung und der Relaunch von Websites auf Basis von WordPress,
• die Gestaltung und technische Umsetzung von Layouts, Themes und Templates,
• SEO-Dienstleistungen und SEO-Beratung, (Onpage-Optimierung, technische Optimierung, Content-Empfehlungen usw.),
• SEO-Website-Checks,
• die Einrichtung, Optimierung und Pflege von Google-Unternehmensprofilen,
• Texterstellung und Textüberarbeitung,
• Logo-Erstellung,
• WordPress-Optimierung (Performance, Sicherheit, Struktur),
• WordPress-Installation, Wartung und technische Betreuung (inkl. Updates, Sicherheit, Fehlerbehebungen),
• Unterstützung beim Umzug von WordPress-Websites zu anderen Hostern,
• die technisch-organisatorische Umsetzung datenschutzbezogener Anforderungen auf WordPress-Websites sowie
• die Erstellung barrierefreier Websites.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet Klicklounge bei Webdesign-Projekten, Website-Relaunches und Logo-Erstellungen ein werkvertragliches Ergebnis. Bei laufenden SEO-Leistungen, SEO-Beratung, Wartungs-, Betreuungs- und Optimierungsleistungen sowie vergleichbaren fortlaufenden Leistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg (insb. Keine bestimmte Ranking-Position) geschuldet ist.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Textform
1. Darstellungen von Leistungen von Klicklounge auf der Website, in Werbeanzeigen, Social-Media-Kanälen oder sonstigen Präsentationen stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Klicklounge innerhalb der im Angebot genannten Frist in Textform annimmt oder Klicklounge den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
3. Sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist, ist Klicklounge an ein abgegebenes Angebot für 14 Kalendertage ab Zugang beim Kunden gebunden.
4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Klicklounge alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken, CI-Vorgaben, Zugangsdaten zu Hosting, CMS, E-Mail-Konten, Google-Konten und sonstigen eingesetzten Diensten, inhaltliche Vorgaben zur Struktur und Funktionalität der Website sowie datenschutzrelevante Informationen zu eingesetzten Tools, Plugins, Diensten und Drittanbietern, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.
2. Der Kunde hat die von Klicklounge vorgelegten Entwürfe, Layouts, Texte, Logos, Einstellungen, sonstigen Zwischenergebnisse und fertiggestellten Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb der vereinbarten Fristen freizugeben oder wesentliche Beanstandungen in Textform mitzuteilen.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde versichert, über die zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe an Klicklounge erforderlichen Rechte zu verfügen. Soweit Klicklounge wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Klicklounge von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
4. Soweit Klicklounge Leistungen an bestehenden Websites, WordPress-Installationen, Hosting-Umgebungen, Plugins, Themes oder sonstigen technischen Systemen des Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige und aktuelle Datensicherung vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Verzögert der Kunde die Zusammenarbeit durch verspätete, unvollständige oder unzutreffende Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, kann Klicklounge nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich abrechnen. Weitergehende Rechte von Klicklounge, insbesondere nach § 8 dieser AGB, bleiben unberührt.
§ 5 Fristen, Freigabe und Abnahme
1. Klicklounge informiert den Kunden in Textform, wenn Entwürfe, Zwischenergebnisse oder fertiggestellte Leistungen zur Prüfung bereitstehen. Dies gilt insbesondere für Konzept- und Layoutentwürfe, Texte, Logos sowie für fertiggestellte Websites oder sonstige werkvertraglich geschuldete Leistungen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Entwürfe, Zwischenergebnisse oder fertiggestellten Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und entweder in Textform freizugeben beziehungsweise, soweit eine werkvertragliche Leistung vorliegt, abzunehmen oder konkrete wesentliche Beanstandungen in Textform mitzuteilen.
3. Klicklounge ist berechtigt, dem Kunden nach Ablauf dieser Frist einmalig eine weitere Frist von 7 Kalendertagen in Textform zu setzen und dabei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die betreffenden Entwürfe oder Zwischenergebnisse nach fruchtlosem Fristablauf als freigegeben und fertiggestellte werkvertragliche Leistungen als abgenommen gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist konkrete wesentliche Beanstandungen mitteilt oder die Abnahme unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
4. Erfolgt innerhalb der Nachfrist weder eine Freigabe oder Abnahme noch eine ordnungsgemäße Beanstandung, gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als freigegeben beziehungsweise die fertiggestellte werkvertragliche Leistung als abgenommen. Klicklounge ist in diesem Fall berechtigt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten und vereinbarte Vergütungsraten oder die Schlussrechnung fällig zu stellen.
5. Wesentliche Beanstandungen liegen nur vor, wenn konkrete, nachvollziehbare Mängel oder Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung beschrieben werden. Bloße Geschmacksänderungen, pauschale Unzufriedenheit oder nachträglich geänderte Vorstellungen des Kunden gelten nicht als wesentliche Beanstandungen.
§ 6 Leistungsphasen, Änderungen und Mehrleistungen
1. Webdesign-, WordPress- und sonstige Projektleistungen von Klicklounge können insbesondere folgende Leistungsphasen umfassen, soweit diese im Einzelfall vereinbart sind:
a) Konzeption und Strukturplanung, insbesondere Entwicklung der Seitenstruktur, Navigation, Inhaltelemente und grundlegenden Funktionalitäten,
b) Design und Entwurf, insbesondere Erstellung von Layouts, Gestaltungsentwürfen, Startseiten, Unterseiten, Logos, Grafiken oder sonstigen visuellen Elementen,
c) technische Umsetzung, insbesondere Einrichtung oder Anpassung von WordPress, Themes, Plugins, Templates, Formularen, Schnittstellen und sonstigen technischen Komponenten,
d) Responsive-Optimierung für gängige Endgeräte und Bildschirmgrößen,
e) Einpflege und Aufbereitung von Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Medien, Meta-Daten und sonstigen vom Kunden bereitgestellten oder gesondert beauftragten Inhalten,
f) technische Basisoptimierung, insbesondere Grundeinstellungen zu Sicherheit, Performance, Seitenstruktur, Indexierbarkeit und grundlegenden SEO-Einstellungen,
g) datenschutzbezogene technische Umsetzung, insbesondere Einbindung von Consent-Tools, technischen Einstellungen und Implementierung von rechtlichen Pflichtseiten nach Vorgaben des Kunden,
h) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, soweit diese ausdrücklich vereinbart sind,
i) Testphase, insbesondere Prüfung wesentlicher Funktionen in gängigen aktuellen Browsern und auf gängigen Endgeräten,
j) Übergabe, Live-Schaltung, Migration oder Unterstützung beim Hoster-Wechsel, soweit vereinbart.
2. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls getroffene Zusatzvereinbarungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3. Im vereinbarten Preis sind nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Leistungen sowie die dort gegebenenfalls vorgesehenen Korrektur- oder Abstimmungsschleifen enthalten.
4. Änderungswünsche des Kunden, die nach Vertragsschluss über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen Mehrleistungen dar. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Unterseiten, nachträgliche Funktionswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, zusätzliche Designvarianten, nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen sowie Zusatzaufwände infolge unvollständiger, verspäteter oder geänderter Kundenvorgaben.
5. Mehrleistungen werden nach den vereinbarten Preisen, Stundensätzen oder, falls eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, nach angemessenem üblichem Aufwand gesondert vergütet.
6. Änderungswünsche des Kunden nach bereits erfolgter Freigabe oder nach Eintritt einer Freigabe- oder Abnahmewirkung nach § 5 berechtigen Klicklounge, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen und vereinbarte Ausführungsfristen angemessen anzupassen.
7. Soweit Klicklounge laufende Leistungen, insbesondere in den Bereichen SEO, Wartung, technische Betreuung oder Google-Unternehmensprofil, erbringt, schuldet Klicklounge nur die vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Auffindbarkeit oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Abschlüssen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen Klicklounge und dem Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
a) Bei Webdesign-, Website-Relaunch-, Logo- und vergleichbaren Projektleistungen ist Klicklounge berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen.
b) Weitere Teilzahlungen können an vereinbarte Projektmeilensteine, insbesondere an Freigaben, Teilabnahmen oder die Fertigstellung einzelner Leistungsphasen, gekoppelt werden.
c) Laufende Leistungen, insbesondere SEO-Leistungen, Wartung, technische Betreuung und vergleichbare Dauerschuldverhältnisse, werden monatlich im Voraus abgerechnet.
3. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt danach automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Unabhängig vom Verzugseintritt ist Klicklounge dazu berechtigt, dem Kunden für die erste und zweite versandte Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 5,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Klicklounge berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale und weitere erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
5. Klicklounge ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt und die Zurückbehaltung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
6. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte von Klicklounge bleibt unberührt.
§ 8 Vergütung bei Verzögerung oder Stillstand durch den Kunden
1. Kommt es aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder sonst nicht vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden zu Verzögerungen oder zu einem Stillstand des Projekts, ist Klicklounge berechtigt, die Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden vorübergehend auszusetzen.
2. Klicklounge ist in diesem Fall ferner berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung in Textform zu setzen.
3. Die bis zum Eintritt des Stillstands erbrachten Leistungen kann Klicklounge auf Grundlage des vereinbarten Angebots, der vereinbarten Vergütungsstruktur oder der vereinbarten Stundensätze abrechnen. Eine bereits geleistete Anzahlung verbleibt in diesem Fall bei Klicklounge und wird auf die bis dahin erbrachten Leistungen angerechnet.
4. Entsteht Klicklounge durch die verzögerte oder unterlassene Mitwirkung des Kunden ein zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch erneute Abstimmungen, Umplanung, Wiederaufnahme des Projekts zu einem späteren Zeitpunkt oder Leerlauf, kann Klicklounge hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung nach den vereinbarten Stundensätzen verlangen.
5. Erfolgt die erforderliche Mitwirkung auch innerhalb einer von Klicklounge gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist Klicklounge berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 SEO-Leistungen und Google-Unternehmensprofil
1. Soweit Klicklounge SEO-Leistungen, SEO-Beratung oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Websites oder Unternehmensprofilen in Suchmaschinen erbringt, schuldet Klicklounge die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den im Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen fachlichen Standards, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
2. Insbesondere schuldet Klicklounge keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinenergebnissen, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine bestimmte Anzahl von Besuchern, Leads, Anfragen, Conversions oder Umsätzen und keinen dauerhaften Erhalt einer einmal erreichten Position.
3. Entsprechendes gilt für Leistungen im Zusammenhang mit dem Google-Unternehmensprofil. Klicklounge schuldet insoweit die vereinbarte Einrichtung, Pflege, Optimierung oder technische bzw. inhaltliche Unterstützung des Profils, nicht jedoch eine bestimmte Auffindbarkeit, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl von Bewertungen, Interaktionen oder Kundenanfragen.
4. Klicklounge haftet nicht für Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Rankingfaktoren, Darstellungsweisen, Richtlinien, Freigabeentscheidungen oder sonstigen Vorgaben von Google oder anderen Drittanbietern, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Klicklounge liegen.
5. Soweit Klicklounge Inhalte, Kategorien, Beschreibungen, Beiträge, Bilder oder sonstige Angaben für das Google-Unternehmensprofil auf Grundlage der Vorgaben des Kunden einpflegt oder aufbereitet, bleibt der Kunde für deren sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
§ 10 DSGVO-Umsetzung auf WordPress-Seiten
1. Klicklounge unterstützt den Kunden bei der technisch-organisatorischen Umsetzung datenschutzbezogener Anforderungen auf WordPress-Websites, insbesondere durch die Implementierung von Consent-Tools oder Cookie-Bannern, die technische Einbindung oder Anpassung von Impressum und Datenschutzerklärung nach Vorgaben des Kunden, technische Einstellungen im Zusammenhang mit eingesetzten Diensten und Plugins sowie sonstige technische oder organisatorische Maßnahmen, soweit diese ausdrücklich vereinbart sind.
2. Soweit Klicklounge im Rahmen der Leistungserbringung Mustertexte, Generatoren, Vorlagen oder Formulierungsvorschläge Dritter für Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungstexte oder sonstige Rechtstexte verwendet oder empfiehlt, erfolgt dies ausschließlich als technische Unterstützung oder unverbindliche Vorlage.
3. Klicklounge erbringt im Rahmen dieser Leistungen keine Rechtsberatung. Eine individuelle rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls des Kunden ist nicht geschuldet.
4. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, sämtliche Rechtstexte, Einwilligungslösungen, Angaben zu eingesetzten Diensten, Tools, Plugins und Verarbeitungen sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Betriebs seiner Website rechtlich prüfen zu lassen und auf seine konkrete Situation anzupassen.
5. Soweit Klicklounge personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag schließen.
6. Klicklounge haftet nicht für rechtliche Nachteile, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene rechtliche Inhalte, Angaben zu Verarbeitungen oder Weisungen unzutreffend, unvollständig oder rechtlich unzureichend sind.
§ 11 Nutzungsrechte
1. Klicklounge räumt dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Websites, Layouts, Logos, Grafiken, Texten und kundenspezifischen Code-Anpassungen, mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, soweit dies für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke erforderlich ist.
2. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, technisch zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und durch Dritte für eigene Zwecke des Kunden bearbeiten oder betreiben zu lassen.
3. Nicht Gegenstand der Rechtseinräumung sind Rechte an vorbestehenden Arbeitsergebnissen, allgemeinen Konzepten, Templates, Standardbausteinen, Methoden, Bibliotheken, Routinen, Plugins, Themes, Tools, Schriftarten, Stockfotos, sonstigen Drittinhalten oder sonstigem Know-how von Klicklounge oder Dritten. Soweit solche Bestandteile in die Leistungen einbezogen werden, erhält der Kunde hieran Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem Klicklounge selbst zur entsprechenden Rechteübertragung berechtigt ist.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde berechtigt, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu bearbeiten, anzupassen und durch Dritte bearbeiten zu lassen. Eine gesonderte Weiterveräußerung oder isolierte Lizenzierung einzelner Arbeitsergebnisse an Dritte zu eigenständigen Verwertungszwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung von Klicklounge in Textform zulässig.
5. Entwürfe, Varianten, Vorschläge und sonstige Arbeitsergebnisse, die vom Kunden nicht ausgewählt, nicht freigegeben oder nicht umgesetzt werden, verbleiben bei Klicklounge. Gleiches gilt für Arbeitsergebnisse, die nicht Gegenstand des endgültig beauftragten Leistungsumfangs geworden sind.
6. Die Rechtseinräumung nach diesem Paragraphen steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7. Klicklounge ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und der Kunde der Nutzung in Textform widerspricht.
8. Klicklounge ist berechtigt, auf der für den Kunden erstellten Website eine Urheberkennzeichnung im Footer und/oder im Impressum anzubringen. Die Urheberkennzeichnung darf die Namensnennung von Klicklounge sowie einen Hyperlink auf die Website von Klicklounge enthalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Urheberkennzeichnung oder den darin enthaltenen Hyperlink zu entfernen, zu verändern, zu verdecken oder technisch zu deaktivieren oder durch Dritte entfernen, verändern, verdecken oder technisch deaktivieren zu lassen.
§ 12 Haftung
1. Klicklounge haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Klicklounge, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Klicklounge nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung von Klicklounge ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung sowie insoweit, als eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
5. Soweit Klicklounge Leistungen an bestehenden Websites, WordPress-Installationen, Hosting-Umgebungen, Plugins, Themes, Schnittstellen oder sonstigen von Dritten bereitgestellten Systemen erbringt, haftet Klicklounge nicht für Störungen, Ausfälle, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Klicklounge liegen, es sei denn, Klicklounge hat diese zu vertreten.
6. Für den Verlust von Daten haftet Klicklounge nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre oder Klicklounge die Datensicherung im Einzelfall ausdrücklich übernommen hat.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Laufzeit und Kündigung bei laufenden Verträgen
1. Laufzeit, Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen für laufende Leistungen, insbesondere für SEO-Leistungen, Wartung, technische Betreuung, Pflege von WordPress-Websites und Leistungen im Zusammenhang mit dem Google-Unternehmensprofil, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen Klicklounge und dem Kunden.
2. Soweit für laufende Leistungen keine gesonderte Regelung zur Laufzeit oder Kündigung getroffen wurde, werden diese auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Ein wichtiger Grund liegt für Klicklounge insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung in erheblichem Umfang verletzt und dadurch die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Klicklounge unzumutbar wird.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Klicklounge. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 29.04.2026