Eine Einwilligung ist eine bewusste Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist laut DSGVO nur dann gültig, wenn sie freiwillig, informiert und eindeutig erfolgt. Das heißt: Nutzer müssen klar verstehen, wozu sie „Ja“ sagen – und sie dürfen es auch jederzeit wieder zurücknehmen.
Was gilt als gültige Einwilligung?
Damit eine Einwilligung rechtswirksam ist, muss sie:
- freiwillig erfolgen
- eindeutig sein (z. B. per aktives Anklicken eines Kontrollkästchens)
- zweckgebunden sein (z. B. „für den Versand des Newsletters“)
- dokumentiert werden können
- jederzeit widerrufbar sein
Vorangekreuzte Kästchen oder unklare Formulierungen („Mit der Nutzung erklären Sie sich einverstanden…“) reichen nicht aus.
Beispiele für Einwilligungen im Alltag
Ein Klassiker: Auf einer Website ploppt ein Cookie Banner auf. Dort müssen Sie aktiv zustimmen, ob z. B. Marketing-Cookies gesetzt werden dürfen. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung darf das Tracking nicht starten.
Oder: Sie abonnieren einen Newsletter. Nur wenn Sie das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren durchlaufen – also Ihre E-Mail-Adresse bestätigen – gilt die Einwilligung als wirksam.
Der Klicklounge-Tipp:
Nutzen Sie ein professionelles Consent Tool, das alle Einwilligungen rechtssicher dokumentiert und die Vorgaben der DSGVO einhält. Für viele Websites ist das nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung.