Was bedeutet das „Recht auf Löschung“?
Das Recht auf Löschung – auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden“ – ist in Artikel 17 der DSGVO geregelt. Es besagt: Jeder Mensch hat das Recht, die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann dürfen Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen?
Sie können die Löschung verlangen, wenn:
- Daten nicht mehr benötigt werden, z. B. weil der Vertrag beendet ist
- keine Einwilligung mehr vorliegt oder diese widerrufen wurde
- die Daten unrechtmäßig erhoben wurden
- die Löschung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten notwendig ist
Auch wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann das Recht auf Löschung greifen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. In bestimmten Fällen darf ein Unternehmen Ihre Daten weiter speichern, z. B.:
- zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
- aus Gründen des öffentlichen Interesses
- zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
Beispiel aus dem Alltag
Sie haben sich vor Jahren in einem alten Online-Forum registriert, das Sie längst nicht mehr nutzen. Ihre Beiträge sind immer noch sichtbar – inklusive Name und E-Mail-Adresse. Mit Verweis auf Ihr Recht auf Löschung können Sie verlangen, dass Ihr Profil entfernt und Ihre Beiträge anonymisiert werden.
Der Klicklounge-Tipp:
Wenn Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Website erfassen – z. B. über ein Kontaktformular oder einen Newsletter – sollten Sie Verfahren einführen, mit denen Sie Löschanfragen DSGVO-konform umsetzen können. Dazu gehört auch ein klarer Prozess für die Auskunft, wer welche Daten gespeichert hat. Wer seine Website datenschutzkonform gestalten will, kommt am Thema Löschpflichten nicht vorbei.