Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist Ihr Recht zu wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind.

Wenn Sie irgendwo Ihre persönlichen Daten angeben – zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei einem Newsletter –, dann dürfen Sie auch nachfragen: Was weiß das Unternehmen eigentlich über mich?

Die Grundidee

Das Auskunftsrecht ist ein zentraler Punkt in der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Es sorgt dafür, dass Transparenz herrscht. Unternehmen, Behörden und auch Vereine müssen Ihnen auf Nachfrage genau sagen:

  • Welche Daten über Sie gespeichert wurden
  • Woher diese Daten stammen
  • Wofür sie genutzt werden
  • Wie lange sie gespeichert werden
  • Und ob die Daten an Dritte weitergegeben werden

Sie müssen außerdem auf Wunsch eine Kopie dieser Daten herausgeben – und zwar kostenlos.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Stellen Sie sich vor: Sie bekommen plötzlich Werbung für Hausschuhe per Post – obwohl Sie sich nie für sowas interessiert haben. Sie fragen sich: Woher haben die bloß meine Adresse?

Mit dem Auskunftsrecht können Sie dem Absender einfach schreiben und sagen:
„Hallo, bitte schicken Sie mir eine Übersicht, welche Daten Sie über mich gespeichert haben – und wie Sie an meine Adresse gekommen sind.“

Vielleicht bekommen Sie dann zur Antwort: „Ihre Adresse stammt aus einem Gewinnspiel, an dem Sie vor zwei Jahren teilgenommen haben.“
Da kann man schon mal schmunzeln – man wollte einen Fernseher gewinnen und bekommt jetzt Werbung für Filzpantoffeln.

Der Klicklounge-Tipp

Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht, wenn Ihnen bei der Datennutzung etwas komisch vorkommt – oder einfach aus Interesse. Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb eines Monats zu beantworten.

Wer eine Website betreibt, sollte in der Datenschutzerklärung transparent erklären, wie mit Anfragen zum Auskunftsrecht umgegangen wird – das schafft Vertrauen und verhindert unnötige Diskussionen. Wenn Sie bei der Erstellung der Datenschutzerklärung Unterstützung benötige – ich bin IHK-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Spezialist für Website-DSGVO.