Ein Drittlandtransfer liegt vor, wenn personenbezogene Daten von Ihrer Website in ein Land außerhalb der EU oder des EWR übertragen werden – etwa in die USA. Das klingt erstmal harmlos, ist laut DSGVO aber ein sehr sensibles Thema.
Wann passiert ein Drittlandtransfer?
Ein Drittlandtransfer findet schneller statt, als viele denken – zum Beispiel wenn Sie:
- Google Maps, YouTube-Videos oder Google Fonts einbinden
- Newsletter-Dienste wie Mailchimp oder Brevo (Sendinblue) nutzen
- ein Consent Tool einsetzen, das mit Servern in Drittstaaten kommuniziert
- Ihre Website bei einem HostHosterer mit Sitz in den USA betreiben
Was ist laut DSGVO erlaubt?
Ein Drittlandtransfer ist nur zulässig, wenn das Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet – etwa durch:
- einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (z. B. für Kanada oder Japan)
- Standardvertragsklauseln zwischen dem Website-Betreiber und dem Dienstleister
- ausdrückliche Einwilligung des Nutzers – z. B. über ein korrekt konfiguriertes Cookie-Banner
Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Ihre Website lädt beim ersten Besuch automatisch ein YouTube-Video – ohne vorherige Einwilligung. Das Video wird von US-Servern bereitgestellt. Sie verstoßen damit gegen die DSGVO, weil ein Datenexport in ein unsicheres Drittland erfolgt, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat.
Der Klicklounge-Tipp
Viele Website-Betreiber wissen gar nicht, dass sie einen Drittlandtransfer auslösen. Prüfen Sie Ihre Seite regelmäßig mit Datenschutz-Tools wie Real Cookie Banner oder lassen Sie Ihre Website DSGVO-konform auditieren.
Weitere Infos und Hilfe finden Sie hier 👉 https://klicklounge.de/wordpress-dsgvo