Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für Inhalte, die ganz oder teilweise mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Viele Website-Betreiber fragen sich: „Muss ich jetzt jeden Text, jedes Bild und jedes Video als KI-generiert kennzeichnen?"
Die gute Nachricht: Für klassische Unternehmens-Websites ist die Kennzeichnungspflicht gezielt auf bestimmte Fälle begrenzt. Nicht jede Unterstützung durch KI führt automatisch zu einer Pflicht.
Kurzüberblick KI-Kennzeichnungspflicht für Websites
- Sie gelten als Betreiber, sobald Sie KI beruflich für Ihre Website nutzen, also für Texte, Bilder, Videos oder Chatbots.
- Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn KI-Inhalte ungeprüft veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Politik, Recht oder öffentliche Gesundheit.
- Deepfake-Bilder, -Videos und -Audios, die täuschend echt reale Personen oder Ereignisse nachahmen, müssen deutlich als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden.
- Bei Chatbots und virtuellen Assistenten sollte für Besucher klar sichtbar sein, dass sie mit einer KI schreiben, zum Beispiel durch einen kurzen Hinweis direkt am Chatfenster oder in der ersten Nachricht des Bots.
In diesem Artikel erfahren Sie verständlich, wann die KI-Kennzeichnungspflicht für Ihre Website wirklich greift und wie Sie sich praxistauglich darauf vorbereiten.
Was sich für Ihre Website konkret ändert
Die europäische KI-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1689, kurz „AI Act") ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und enthält in Artikel 50 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und deren Inhalte. Ab dem 2. August 2026 gelten für viele Unternehmen neue Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten und zur Information von Nutzern.
Für typische Unternehmens-Websites bedeutet das:
- Es gibt zusätzliche Pflichten, vor allem für Chatbots, Deepfakes und bestimmte Textarten.
- Sie müssen nicht jedes KI-Unterstützungsszenario markieren, sondern gezielt prüfen: Wo interagieren Besucher mit KI und welche Inhalte können als „öffentliche Angelegenheiten" gelten?
Mit diesem Grundverständnis müssen Sie nicht Ihre komplette Website umkrempeln, sondern können gezielt dort handeln, wo die KI-Kennzeichnungspflicht für Websites tatsächlich greift.
Anbieter und Betreiber: Wo Sie als Unternehmen stehen
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern:
- Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie als Produkt auf den Markt, zum Beispiel Hersteller von Text-KI, Bild-KI oder Chatbots.
- Betreiber sind Unternehmen, Selbstständige, Behörden oder Vereine, die KI im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen. Das gilt damit auch für ihre Websites.
Rein private Nutzung, etwa ein KI-Bild auf einer Geburtstagskarte für die Familie, fällt nicht unter diese Betreiberpflichten. Sobald KI-Inhalte aber öffentlich veröffentlicht oder im geschäftlichen Kontext genutzt werden, also auf Website, Blog oder Social Media, gelten die Transparenzregeln.
Die vier Transparenzpflichten des EU AI Act
Artikel 50 bündelt vier zentrale Pflichten, die für Ihre Website relevant sein können.
- Hinweis bei KI-Interaktionen (Chatbots und Assistenten)
- Technische Kennzeichnung durch KI-Anbieter im Hintergrund
- Kennzeichnung von KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
- Kennzeichnung von Deepfakes (Bild, Video, Audio)

Im Folgenden schauen wir uns diese Pflichten aus Sicht von Unternehmens-Websites genauer an.
Pflicht 1: Chatbots, wenn Besucher mit einer KI sprechen
Sobald Besucher direkt mit einem KI-System interagieren, etwa über einen Chatbot oder virtuellen Assistenten, müssen sie darüber informiert werden, dass sie mit einer KI sprechen. Es sei denn, es ist bereits offensichtlich.
Dazu sind in erster Linie die Anbieter eines KI-Systems verpflichtet (Artikel 50 Abs.1 AI Act). In den meisten Fällen sind Sie als Website-Betreiber also nicht selbst kennzeichnungspflichtig, solange Sie den Chatbot nur einsetzen und nicht selbst als KI-Anbieter auftreten.
Viele Chatbot-Lösungen bringen dafür bereits einen Standard-Hinweis im Chatfenster oder in der ersten Nachricht mit. Achten Sie bei der Auswahl und Einbindung des Chatbots darauf, dass dieser Hinweis gut sichtbar ist und für Ihre Besucher verständlich formuliert ist. Das schafft Transparenz und zeigt, dass Sie bei der Auswahl des Chatbot-Anbieters auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten.
Wenn Sie allerdings einen eigenen KI-Chatbot entwickeln oder vertreiben, gelten Sie rechtlich als Anbieter. Dann greifen die Transparenzpflichten des Art. 50 Abs. 1 direkt für Ihr Unternehmen.
Pflicht 2: Technische Kennzeichnung durch die KI-Anbieter
Anbieter von KI-Systemen, die Inhalte erzeugen oder manipulieren, müssen ihre Ausgaben in maschinenlesbarer Form als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen. Das gilt für Text, Bild, Audio und Video.
Typische technische Verfahren sind:
- Wasserzeichen
- Metadaten
- kryptografische Nachweise, etwa signierte Metadaten
Für Sie als Website-Betreiber bedeutet das:
- Die Pflicht zur technischen Markierung liegt grundsätzlich beim KI-Anbieter, nicht bei Ihnen.
- Langfristig profitieren Sie davon, weil Plattformen und Tools KI-Inhalte automatisiert erkennen und korrekt anzeigen können.
Damit Ihre Inhalte nicht nur rechtssicher, sondern auch für Google und KI-Systeme gut sichtbar sind, empfehle ich Ihnen zusätzlich meinen Beitrag Strukturierte Daten: Das Turbo-Upgrade für Ihre Sichtbarkeit bei Google und KI.
Pflicht 3: KI-Kennzeichnungspflicht für Website-Texte
Die KI-Kennzeichnungspflicht für Texte ist enger gefasst, als viele Meldungen vermuten lassen. Sie greift nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Text ist ganz oder teilweise KI-generiert oder durch KI wesentlich verändert.
- Der Text wird öffentlich zugänglich gemacht, also auf Website, Blog oder einem öffentlichen Social-Media-Profil.
- Der Text soll die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Politik, Verwaltung, öffentliche Gesundheit, Gerichtsentscheidungen oder größere wirtschaftliche Entwicklungen.
Nur dann müssen Sie offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Das gilt nicht, wenn er inhaltlich redaktionell geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung übernimmt. Diese Angabe erfolgt im Impressum unter „Redaktionell verantwortlich".
Typische Unternehmensseiten ohne spezielle Kennzeichnungspflicht
Die Leitlinien zur KI-Kennzeichnungspflicht nennen unter anderem fiktionale Inhalte, Werbung ohne besondere Sensibilität und private Kommunikation als Beispiele ohne Kennzeichnungspflicht. Übertragen auf klassische Unternehmens-Websites sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig:
- Leistungsseiten und Produktbeschreibungen
- Projektberichte und Referenzen
- klassische Corporate-Blogartikel mit Tipps rund um Ihr Angebot
- Über-uns-, Team- und Karriere-Seiten
- Newsletter-Texte für bestehende Kunden
Solange diese Inhalte keine öffentlichen Kernfragen wie Politik, Recht oder öffentliche Gesundheit adressieren, fordert Artikel 50 hierfür keine gesonderte Kennzeichnung als KI-Text.
Im Rahmen meiner Suchmaschinenoptimierung erstelle ich Ihnen professionelle Website-Texte, die rechtssicher und KI-tauglich sind.
Wann Unternehmens-Blogartikel ins öffentliche Interesse rutschen
Genauer hinsehen sollten Sie bei Inhalten, die zum Beispiel:
- Verwaltungsentscheidungen oder öffentliche Dienstleistungen kommentieren
- Themen der öffentlichen Gesundheit aufbereiten
- Gerichtsverfahren oder Grundrechte diskutieren
- größere wirtschaftliche Entwicklungen mit Auswirkungen auf breite Bevölkerungsschichten bewerten
Pflicht 4: Deepfakes, täuschend echte Video-, Foto- oder Tonaufnahmen
Der EU AI Act definiert Deepfakes als KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos oder Audios, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen so ähneln, dass sie für Menschen fälschlicherweise wie echt erscheinen können.
Wichtig:
- Eine Täuschungsabsicht ist für die Definition nicht notwendig, entscheidend ist die realistische Wirkung.
- Fantasiefiguren oder physikalisch unmögliche Szenen gelten nicht als Deepfake.
Wenn Sie Deepfakes beruflich nutzen, sind Sie verpflichtet, diese Inhalte klar als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen. Der Hinweis sollte:
- für durchschnittliche Nutzer deutlich erkennbar sein
- in unmittelbarer Nähe zum Inhalt platziert werden, etwa unter dem Bild oder vor Start des Videos
Spezialfall: Emotionserkennung und biometrische Auswertung
Eine weitere Transparenzpflicht gilt für KI-Systeme, die Emotionen oder bestimmte Merkmale einer Person anhand biometrischer Daten erkennen, etwa eine Gesichtsanalyse im Ladengeschäft. In solchen Fällen müssen betroffene Personen über den Einsatz informiert werden.
Für klassische Unternehmens-Websites ohne Kamerasysteme oder emotionserkennende Tools ist dieser Punkt meist nicht relevant.
Praxisbeispiele zur KI-Kennzeichnungspflicht für Websites
Ein Immobilienmakler eignet sich besonders gut als anschauliches Beispiel, weil hier viele typische KI-Einsätze aufeinandertreffen: von Exposé-Texten über virtuelle Möblierung bis hin zu Chatbots. Stellvertretend zeigt das, was auch für Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe gilt.
Exposé-Text mit KI-Entwurf, menschlich geprüft
Die KI schreibt den Rohentwurf für ein Wohnungs-Exposé, der Makler prüft alle Fakten und passt Formulierungen an. Ergebnis: keine spezielle Kennzeichnung als KI-Text nötig. Die KI ist Werkzeug, die Verantwortung liegt beim Menschen.
Blogartikel zum Mietrecht, fast vollständig aus der KI
Ein rechtlicher KI-Kommentar zu einem BGH-Urteil wird nahezu unverändert veröffentlicht. Ergebnis: Der Text informiert über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und muss als künstlich erzeugt beziehungsweise manipuliert gekennzeichnet werden.
Virtuell möblierte Fotos mit klarer Bildunterschrift
Leere Zimmer werden per KI virtuell eingerichtet, die Bildunterschrift weist deutlich darauf hin. Ergebnis: zulässig, solange die künstliche Gestaltung transparent gemacht wird und der reale Zustand nicht verschleiert wird.
KI-bearbeitete Fotos ohne Hinweis
Fassade und Garten werden stark verschönert, ohne Hinweis auf die Bearbeitung. Ergebnis: Risiko einer Deepfake-artigen Irreführung. Hier braucht es eine klare Kennzeichnung und gegebenenfalls eine Anpassung.
Chatbot zur Objektauswahl auf der Website
Ein KI-basierter Chatbot hilft bei der Suche nach passenden Objekten. Dabei muss der Chatbot-Anbieter die Interaktion wie gesetzlich vorgeschrieben als KI-Einsatz kennzeichnen. Das kann zum Beispiel direkt am Chatfenster oder in der ersten Nachricht des Chatbots sein.
Menschliche Redaktion als Schutzschild
Der AI Act sieht ausdrücklich vor: Wenn KI-generierte oder KI-manipulierte Texte vor der Veröffentlichung einer echten menschlichen inhaltlichen Prüfung unterzogen werden und eine verantwortliche Person die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Pflicht, den Text gesondert als KI-Text zu kennzeichnen.
Wesentlich ist:
- eine echte inhaltliche Prüfung mit Faktencheck, Einordnung und Anpassung, nicht nur Rechtschreibung
- eine klare Verantwortlichkeit im Impressum als Redaktionshinweis „Redaktionell verantwortlich"
Redaktionsverantwortung auf Ihrer Website
In der Praxis bedeutet das:
- Eine Person oder ein Unternehmen steht erkennbar für die Inhalte ein.
- Besucher können diese Verantwortung nachvollziehen, etwa im Impressum oder über einen Hinweis „Redaktion".
Beispiel Industrie-Unternehmen: Ein Maschinenbau-Betrieb veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge, die mit Unterstützung einer Text-KI entstehen, aber von Fachkräften überarbeitet und von der Geschäftsführung freigegeben werden. Ein Artikel behandelt Energiesparen im Lager mithilfe moderner Fördertechnik und liegt damit klar im fachlichen, nicht im politischen Bereich. Ergebnis: keine besondere Kennzeichnungspflicht als KI-Text.
Beispiel Immobilienmakler: Ein Makler veröffentlicht einen Ratgeber mit dem Titel „Checkliste: So bereiten Sie Ihre Immobilie optimal auf den Verkauf vor", erstellt mit KI-Entwurf und manueller Anpassung. Der Inhalt ist praktischer Service, kein Rechtskommentar zu Mietrecht oder Grundrechten. Ergebnis: keine spezifische KI-Kennzeichnungspflicht, solange die redaktionelle Verantwortung klar ist.
Einfacher Freigabeprozess für KI-Texte
Ein schlanker, aber wirksamer Prozess kann so aussehen:
- Die KI erstellt einen Rohentwurf.
- Fachkundige Mitarbeitende prüfen Inhalt, Struktur und Tonalität und ergänzen eigene Beispiele aus der Praxis.
- Eine definierte Person gibt den Text frei, etwa die Geschäftsführung oder die Marketing-Leitung.
- Im Impressum ist erkennbar, wer redaktionell verantwortlich ist.
So bleibt KI ein Werkzeug, während die inhaltliche Verantwortung klar bei Ihnen liegt. Damit reduzieren Sie die Gefahr, unter die Kennzeichnungspflicht für ungeprüfte KI-Inhalte zu fallen.
Häufige Missverständnisse bei der KI-Kennzeichnungspflicht
KI als Unterstützung im Hintergrund
Die Leitlinien stellen klar: Reine Standardbearbeitung durch KI, etwa Rechtschreibkorrektur oder leichte Layout- und Farbkorrekturen, führt nicht zu einer Kennzeichnungspflicht. Hier wird der Inhalt nicht wesentlich verändert, sondern optimiert.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Grammatik- und Rechtschreibkorrekturen
- leichte Bildanpassungen bei Helligkeit, Farbe oder Zuschnitt
- Kompression und Rauschreduzierung bei Audio und Video
Nicht jede Nutzung von KI macht Inhalte verdächtig
Entscheidend sind:
- die Art und Tiefe der Veränderung
- der Kontext, also Produktseite gegenüber politischem Kommentar
- die Zielgruppe, also allgemeine Öffentlichkeit gegenüber geschlossener Kundengruppe
Ein KI-generierter LinkedIn-Post mit allgemeinen Tipps ist rechtlich etwas anderes als ein KI-erstellter Nachrichtenartikel zu Wahlen oder Gerichtsverfahren.

Wenn Sie sich auch zu anderen gesetzlichen Anforderungen für Websites informieren möchten: Neben der KI-Kennzeichnungspflicht lohnt sich ein Blick auf barrierefreies Webdesign nach BFSG, für mehr Nutzerfreundlichkeit und bessere Sichtbarkeit bei Google und KI.
Warum pauschale Kennzeichnung Nachteile haben kann
Wenn Sie jeden Text und jedes Bild pauschal als KI-generiert labeln, kann das:
- Vertrauen schwächen, weil Leser Inhalte vorschnell als weniger zuverlässig einstufen
- unnötige Unsicherheit erzeugen, obwohl die Verordnung gerade differenzierte Regeln und menschliche Verantwortung betont
Besser ist eine klare, kontextbezogene Transparenz, verbunden mit erkennbarer redaktioneller Verantwortung.
Ihr Fahrplan zur KI-Kennzeichnungspflicht bis August 2026
Schritt 1: Bestandsaufnahme Ihrer KI-Nutzung
Verschaffen Sie sich einen Überblick:
- Wo nutzen Sie heute schon KI, also bei Text, Bild, Video oder Chatbots?
- Welche Inhalte könnten Angelegenheiten von öffentlichem Interesse berühren?
- Gibt es realistische Darstellungen von Personen, die per KI entstanden sind oder verändert wurden?
Diese Bestandsaufnahme ist die Basis für eine fundierte Entscheidung.
Schritt 2: Klare Regeln für Transparenz definieren
Legen Sie für Ihr Unternehmen einfache, nachvollziehbare Regeln fest:
- Wie kennzeichnen Sie Chatbots oder virtuelle Assistenten auf der Website?
- In welchen Fällen wollen Sie freiwillig auf KI-Unterstützung hinweisen, etwa mit dem Zusatz „mit KI erstellt und redaktionell geprüft"?
- Wo dokumentieren Sie redaktionelle Verantwortung und Prüfprozesse, also im Impressum oder in einem Redaktionshinweis?
So schaffen Sie Sicherheit für sich, Ihre Mitarbeitenden und Ihre Besucher.
Schritt 3: Zusammenarbeit mit Ihrem Webdesigner
Ein erfahrener Webdesigner kann Sie unterstützen, indem er:
- Ihre Website-Texte, Bilder und Videos im Hinblick auf KI-Kennzeichnungspflichten prüft
- verständliche Hinweise für Chatbots, Deepfakes und KI-Texte formuliert
- einen redaktionellen Prozess etabliert, in dem KI sinnvoll genutzt, aber nicht blind übernommen wird
Damit bleibt KI für Sie ein leistungsstarkes Werkzeug, ohne zur rechtlichen Stolperfalle zu werden.
Klicklounge: Begleitung zur KI-sicheren Website
Wenn Sie KI auf Ihrer Website rechtssicher, verständlich und nutzerfreundlich einsetzen möchten, begleite ich Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung. Dank meiner Erfahrung mit DSGVO, rechtssicheren Websites und den neuen KI-Transparenzpflichten übersetze ich die juristischen Vorgaben in klare, praktische Schritte für Ihren Online-Auftritt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass:
- KI-Nutzung und Kennzeichnungspflichten sauber dokumentiert sind
- Ihre Website für Besucher und Suchmaschinen vertrauenswürdig bleibt
- Sie bei Rückfragen von Kunden oder Behörden nachvollziehbare Prozesse vorweisen können
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Alle Informationen in diesem Beitrag wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und geben den Stand von Juli 2026 wieder. Sie dienen der allgemeinen Orientierung, ersetzen keine Rechtsberatung und können eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Auslegung oder Umsetzung des EU AI Act an eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.
Wenn Sie weiterlesen möchten
Wenn Sie nach diesem Überblick tiefer in die rechtlichen Details der KI-Kennzeichnungspflicht einsteigen möchten, finden Sie hier weiterführende Quellen:
- Den offiziellen Gesetzestext des EU AI Act und Artikel 50 zur Transparenzpflicht im AI Act Explorer der EU
- Aktuelle Hinweise und Beispiele zur KI-Verordnung und den Transparenzpflichten für Unternehmen bei der IHK
So können Sie bei Bedarf direkt in die Originaltexte und praxisnahen juristischen Erläuterungen einsteigen, während dieser Artikel Ihnen die zentrale Frage beantwortet: Was bedeutet das konkret für Ihre Website?
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung auf Websites
Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI erstelle?
Nein. Entscheidend ist, ob der Text die Öffentlichkeit zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert und im Wesentlichen ungeprüft übernommen wird. Normale Unternehmensseiten und viele Ratgeber-Beiträge sind bei redaktioneller Prüfung in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig.
Wann muss ich einen KI-Text auf meiner Website kennzeichnen?
Wenn der Text überwiegend von einer KI stammt, ohne inhaltliche menschliche Prüfung veröffentlicht wird und die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren soll, greift die Kennzeichnungspflicht.
Braucht mein Website-Chatbot einen Hinweis auf KI?
Ja. Rechtlich ist in erster Linie der Anbieter des KI-Chatbots verpflichtet, deutlich zu machen, dass der Nutzer mit einer KI interagiert (Artikel 50 Abs. 1 AI Act). Viele Systeme bringen dafür bereits einen Standard-Hinweis im Chatfenster oder in der ersten Nachricht mit. Achten Sie bei der Auswahl und Einbindung des Chatbots darauf, dass dieser Hinweis gut sichtbar ist.
Müssen KI-Bilder und KI-Videos immer gekennzeichnet werden?
Nein. Kritisch sind vor allem Deepfakes, also realistisch wirkende KI-Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse. Solche Inhalte müssen Sie als künstlich erzeugt oder manipuliert kennzeichnen.
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen und Selbstständige?
Ja. Der Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern danach, ob KI beruflich eingesetzt wird. Viele typische KMU-Inhalte fallen aber nicht unter die speziellen Kennzeichnungspflichten.
Was bringt mir ein redaktioneller Prüfprozess bei KI-Texten?
Sehr viel. Wenn KI-Texte fachlich geprüft, angepasst und unter klarer redaktioneller Verantwortung veröffentlicht werden, entfällt für viele Texte die Kennzeichnungspflicht. Sie nutzen KI effizient und stärken zugleich das Vertrauen Ihrer Leser.
Muss ich alte Inhalte vor dem 2. August 2026 nachträglich kennzeichnen?
Nach den Leitlinien müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte von vor dem Stichtag nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Für besonders sensible Inhalte kann eine freiwillige Nachkennzeichnung sinnvoll sein, etwa bei politisch relevanten Beiträgen oder Deepfakes.
Brauche ich eine allgemeine KI-Hinweisseite auf meiner Website?
Eine generelle Hinweisseite ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, um Ihre Grundsätze zur KI-Nutzung transparent zu machen, ergänzend zu konkreten Hinweisen bei Chatbots, Deepfakes und einzelnen Artikeln.

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