TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)

Das TTDSG ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das seit dem 1. Dezember 2021 gilt. Es kombiniert Vorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) – speziell mit Blick auf den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien auf Websites.

Warum braucht es das TTDSG?

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten auf europäischer Ebene. Aber bestimmte technische Vorgänge – etwa das Speichern von Cookies im Browser – fielen bislang in eine Grauzone. Das TTDSG schafft hier Klarheit und ergänzt die DSGVO um konkrete Regeln für:

  • Cookies
  • Tracking-Tools
  • Pixel und ähnliche Technologien
  • Plugins von Drittanbietern (Third-Party Content)

Was bedeutet das für Ihre Website?

Laut TTDSG dürfen Cookies und ähnliche Technologien nur mit vorheriger Einwilligung gesetzt werden – es sei denn, sie sind technisch notwendig, z. B. für:

  • den Warenkorb in einem Online-Shop
  • das Login in einen passwortgeschützten Bereich
  • grundlegende Sicherheitsfunktionen

Für alles andere – z. B. Google Analytics, YouTube-Einbettungen, Social Media Plugins – braucht es ein Consent Tool, das vor dem Setzen von Cookies eine echte Auswahl bietet.

Der Klicklounge-Tipp:

Wenn Ihre Website in Deutschland erreichbar ist, kommen Sie am TTDSG nicht vorbei. Achten Sie darauf, dass Ihr Cookie Banner den Anforderungen entspricht – sonst drohen Abmahnungen. Wir prüfen Ihre Website gerne auf Konformität und helfen bei der korrekten Umsetzung.