Das TTDSG ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das seit dem 1. Dezember 2021 gilt. Es kombiniert Vorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) – speziell mit Blick auf den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien auf Websites.
Warum braucht es das TTDSG?
Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten auf europäischer Ebene. Aber bestimmte technische Vorgänge – etwa das Speichern von Cookies im Browser – fielen bislang in eine Grauzone. Das TTDSG schafft hier Klarheit und ergänzt die DSGVO um konkrete Regeln für:
- Cookies
- Tracking-Tools
- Pixel und ähnliche Technologien
- Plugins von Drittanbietern (Third-Party Content)
Was bedeutet das für Ihre Website?
Laut TTDSG dürfen Cookies und ähnliche Technologien nur mit vorheriger Einwilligung gesetzt werden – es sei denn, sie sind technisch notwendig, z. B. für:
- den Warenkorb in einem Online-Shop
- das Login in einen passwortgeschützten Bereich
- grundlegende Sicherheitsfunktionen
Für alles andere – z. B. Google Analytics, YouTube-Einbettungen, Social Media Plugins – braucht es ein Consent Tool, das vor dem Setzen von Cookies eine echte Auswahl bietet.
Der Klicklounge-Tipp:
Wenn Ihre Website in Deutschland erreichbar ist, kommen Sie am TTDSG nicht vorbei. Achten Sie darauf, dass Ihr Cookie Banner den Anforderungen entspricht – sonst drohen Abmahnungen. Wir prüfen Ihre Website gerne auf Konformität und helfen bei der korrekten Umsetzung.