Das Recht auf Widerspruch erlaubt es jeder Person, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen – wenn berechtigte Interessen die Grundlage der Datenverarbeitung sind. Dieses Grundrecht ist in Artikel 21 der DSGVO verankert.
Was bedeutet Widerspruch im Alltag?
Stellen Sie sich vor: Sie erhalten regelmäßig Newsletter, obwohl Sie nie eingewilligt haben. Die Firma beruft sich auf ein „berechtigtes Interesse“ an Direktwerbung. In diesem Fall dürfen Sie Widerspruch einlegen – und die Firma muss den Versand sofort einstellen.
Wann ist ein Widerspruch zulässig?
Ein Widerspruch ist immer möglich, wenn:
- Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeitet werden
- es um Direktwerbung geht
- Profiling im Spiel ist
- besonders schutzwürdige Interessen betroffen sind (z. B. bei sensiblen Daten)
Wichtig: Der Widerspruch muss begründet sein – außer bei Direktwerbung, hier reicht schon ein einfaches „Nein danke“.
Was müssen Websitebetreiber tun?
Als Betreiber einer Website müssen Sie:
- auf das Widerspruchsrecht klar und verständlich hinweisen, etwa in der Datenschutzerklärung
- eine einfache Kontaktmöglichkeit für Widersprüche anbieten
- ggf. Tracking- und Analyse-Tools nach dem Widerspruch deaktivieren
Der Klicklounge-Tipp:
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Website überhaupt Daten auf Basis berechtigter Interessen verarbeitet werden. Falls ja: Erklären Sie in Ihrer Datenschutzerklärung das Widerspruchsrecht verständlich und bieten Sie eine einfache Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Das schützt Sie nicht nur rechtlich, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Nutzer.