Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Rechts auf Löschung, das in Artikel 17 der DSGVO geregelt ist. Es erlaubt Personen, unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen – vor allem im Internet.
Der Begriff wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bekannt, das es Nutzern ermöglicht, veraltete oder irrelevante Informationen etwa aus Google-Suchergebnissen entfernen zu lassen.
Wann greift das Recht?
Sie können sich auf das Recht auf Vergessenwerden berufen, wenn:
- Ihre Daten nicht mehr notwendig sind
- Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben
- Sie der Verarbeitung widersprechen
- Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet wurden
- Eine gesetzliche Pflicht zur Löschung besteht
Gerade im Internet ist das wichtig, wenn veraltete oder rufschädigende Inhalte zu Ihrer Person auftauchen, die aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden sollen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Sie haben vor Jahren einen Blogbeitrag geschrieben, in dem Sie private Details preisgeben. Inzwischen bereuen Sie das. Über das Recht auf Vergessenwerden können Sie beantragen, dass dieser Beitrag aus den Suchergebnissen gelöscht wird – sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen dagegensprechen.
Der Klicklounge-Tipp:
Wenn Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Website veröffentlichen – etwa in einem Team-Bereich oder bei Kundenstimmen – denken Sie daran, dass Betroffene ein Recht auf Löschung haben. Sorgen Sie dafür, dass entsprechende Anfragen strukturiert bearbeitet und Inhalte zuverlässig entfernt werden. Denn Datenschutz bedeutet nicht nur Schutz, sondern auch Respekt. Und der beginnt damit, dass man loslassen kann.