Die Barrierefreiheitserklärung ist ein Pflichtdokument für viele Websites – vor allem im öffentlichen Sektor. Sie beschreibt, wie barrierefrei ein digitales Angebot ist, auf welche Weise dies geprüft wurde und wie Nutzer bestehende Barrieren melden können.
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
In Deutschland sind laut BFSG und EU-Richtlinie 2016/2102 folgende Akteure zur Veröffentlichung verpflichtet:
- Öffentliche Stellen wie Behörden, Ämter, Hochschulen
- Private Unternehmen ab 2025, wenn sie unter das BFSG fallen
- Dienstleister, die barrierefreie Software oder Webangebote vertreiben
Auch wer (noch) nicht gesetzlich verpflichtet ist, profitiert: Eine Erklärung schafft Vertrauen, signalisiert Inklusion – und zeigt, dass digitale Teilhabe ernst genommen wird.
Was gehört in die Barrierefreiheitserklärung?
Eine vollständige Erklärung enthält:
- Geltungsbereich (z. B. Website, App, PDFs)
- Stand der Barrierefreiheit (vollständig, teilweise oder nicht konform)
- Bewertungsmethode, z. B. Accessibility Conformance Testing (ACT)
- Datum der letzten Prüfung
- Kontakt für Feedback oder Barrieren
- Information zum Schlichtungsverfahren
Die Platzierung erfolgt meist im Footer – neben Impressum und Datenschutzerklärung.
Welche Formate gibt es?
Viele Einrichtungen nutzen Vorlagen der öffentlichen Hand oder externe Tools zur Erstellung. Wichtig ist, dass die Erklärung leicht auffindbar, verständlich formuliert und aktuell gehalten wird.
Der Klicklounge-Tipp: Nutzen Sie die Barrierefreiheitserklärung nicht nur als Pflichtdokument, sondern als Chance: Zeigen Sie Transparenz, Professionalität und Haltung – und gewinnen Sie das Vertrauen aller Nutzergruppen.