Wichtige Änderung ab 20. Juli 2025: EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wird eingestellt – jetzt handeln!
Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) hinzuweisen. Unternehmen, die weiterhin entsprechende Hinweise auf ihrer Website führen, riskieren Abmahnungen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Impressum, AGB und weitere Texte zu überprüfen und anzupassen.
Was ändert sich ab Juli 2025?
Seit 2016 mussten Unternehmen, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen, auf die OS-Plattform der EU-Kommission verlinken. Diese Plattform wird nun eingestellt. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung vollständig.
Wichtig: Bis zum Stichtag muss der Hinweis auf die OS-Plattform noch vorhanden sein – allerdings darf nicht mehr suggeriert werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können, da dies bereits nicht mehr möglich ist.
Wann müssen die Hinweise zur OS-Plattform entfernt werden?
Alle Hinweise und der Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) müssen spätestens zum 20. Juli 2025 von deiner Website und aus allen relevanten Dokumenten entfernt werden.
- Bis einschließlich 19. Juli 2025: Die Hinweise müssen noch vorhanden sein, da die gesetzliche Pflicht bis zu diesem Datum besteht.
- Ab dem 20. Juli 2025: Die Pflicht entfällt vollständig. Ab diesem Tag dürfen die Hinweise nicht mehr erscheinen, da die Plattform eingestellt ist und die Angabe sonst als irreführend gilt.
Fazit
Die Löschung muss spätestens am 20. Juli 2025 erfolgt sein, idealerweise also am Vorabend oder zum Stichtag. Am besten planen Sie die Entfernung so, dass am 20. Juli 2025 keine Hinweise mehr online sind.
Was müssen Sie jetzt tun?
Entfernen Sie alle Hinweise auf die OS-Plattform aus folgenden Bereichen:
- Impressum Ihrer Website
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- E-Mail-Signaturen
- Widerrufsbelehrungen (sofern enthalten)
- Verkaufsplattformen (z. B. Amazon, eBay, Etsy, Kaufland)
- Footer-Bereiche Ihrer Website
- Separate Unterseiten zur Streitbeilegung
Typische Formulierungen, die entfernt werden müssen
Falls einer der folgenden Sätze (oder sinngleiche Varianten) auf Ihrer Website steht, muss dieser spätestens zum 20. Juli 2025 gelöscht werden:
Beispielhafte Formulierungen zur OS-Plattform

- „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr“
- „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr“
- „Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“
- „Online-Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit.“
- „Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/“
Was bleibt weiterhin Pflicht?
Die allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen. Sie müssen weiterhin angeben, ob Ihr Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Beispiel für eine zulässige Formulierung:
Wir sind nicht bereit/bereit/verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Rechtliche Risiken bei Nicht-Entfernung
Bleiben nach dem 20. Juli 2025 Hinweise auf die OS-Plattform bestehen, kann dies als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gewertet werden. Das kann Abmahnungen und unnötige Kosten zur Folge haben.
Ausblick: Neues Informationstool der EU
Die EU-Kommission arbeitet bereits an einem neuen digitalen Tool zur Information über grenzüberschreitende Streitbeilegung. Dieses befindet sich noch im Aufbau und ist über die bisherige OS-Plattform-Webseite erreichbar.
Unsere Leseempfehlungen
- IHK – Einstellung der OS-Plattform: https://www.ihk.de/lahn-dill/branchen/einstellung-os-plattform-6504948
- Handwerksblatt – OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird eingestellt: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/keine-eu-online-streitbeilegung-mehr-was-betriebe-jetzt-tun-muessen
- Verordnung – EU – 2024/3228: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R3228
Unsere Klicklounge-Empfehlung: Jetzt aktiv werden!
Prüfen Sie alle genannten Bereiche und entfernen Sie die Hinweise auf die OS-Plattform rechtzeitig. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und bleiben auf der sicheren Seite. Bei Fragen zur Umsetzung unterstützen wir Sie gern! Peter Haurand hilft Ihnen als Datenschutzbeauftragter (IHK) gerne weiter.
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