Unverhältnismäßige Belastung

Der Begriff unverhältnismäßige Belastung (engl. Disproportionate Burden) beschreibt eine gesetzlich geregelte Ausnahmeregelung von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit – zum Beispiel bei Websites oder Apps.

Wann liegt eine unverhältnismäßige Belastung vor?

Unternehmen oder öffentliche Stellen können geltend machen, dass eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit nicht zumutbar ist, etwa wenn:

  • der wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig hoch wäre
  • technische oder organisatorische Hürden bestehen, die aktuell nicht überwindbar sind
  • der Nutzen der Maßnahme nicht im Verhältnis zum Aufwand steht

Diese Regelung findet sich u. a. im BFSG und in der BITV 2.0.

Wichtig: Es reicht nicht, einfach zu behaupten, etwas sei zu aufwendig. Die Entscheidung muss begründet, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Was bedeutet das für Websites?

Eine Barrierefreiheitspflicht besteht grundsätzlich für alle betroffenen Stellen. Die Ausnahme darf nur im Einzelfall angewendet werden. In der Barrierefreiheitserklärung muss der Fall erläutert und begründet werden – inkl. Alternativen für betroffene Nutzergruppen.

Der Klicklounge-Tipp: Eine Berufung auf „unverhältnismäßige Belastung“ sollte gut abgewogen sein. Prüfen Sie Alternativen wie schrittweise Umsetzung oder technische Nachbesserungen. Oft ist Barrierefreiheit einfacher und günstiger umzusetzen, als viele denken.