Ein Accessibility Statement – auf Deutsch: Erklärung zur Barrierefreiheit – ist ein Dokument, das offenlegt, wie barrierefrei eine Website ist. Es gehört zu den gesetzlichen Pflichten öffentlicher Stellen und wird auch für viele private Anbieter zunehmend relevant.
Was steht in einem Accessibility Statement?
Ein vollständiges Statement enthält:
- Geltungsbereich (z. B. Website, Webanwendung, PDF-Dokumente)
- Bewertungsmethode (z. B. manuelle Prüfung, [Accessibility Conformance Testing (ACT)])
- Stand der Barrierefreiheit (z. B. vollständig, teilweise oder nicht konform)
- Datum der letzten Überprüfung
- Kontaktmöglichkeit für Feedback oder Barrieren
- Schlichtungsverfahren (Verweis auf zuständige Stelle)
Die Inhalte richten sich nach den EU-Richtlinien sowie dem nationalen Recht wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Wer braucht ein Accessibility Statement?
- Öffentliche Stellen (Verwaltungen, Behörden, Hochschulen etc.) sind gesetzlich verpflichtet
- Private Unternehmen ab Juni 2025, wenn sie unter das BFSG fallen
- Dienstleister und Agenturen, die barrierefreie Angebote machen oder vertreiben
Die Erklärung sollte leicht zugänglich, meist im Footer, platziert werden – z. B. neben Impressum und Datenschutzerklärung.
Der Klicklounge-Tipp: Auch wenn Sie (noch) nicht gesetzlich verpflichtet sind, schafft ein gut formuliertes Accessibility Statement Vertrauen, Transparenz und Klarheit – ein starkes Signal für Inklusion und Verantwortungsbewusstsein.