Ab Juni 2026 wird es für nahezu alle Online-Shops Pflicht, ihren Kunden eine digitale Widerrufsmöglichkeit über einen klar gekennzeichneten „Widerrufsbutton“ bereitzustellen. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Widerruf so einfach wie den Kauf zu machen – per One-Click direkt über die Website.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient der allgemeinen Information und kann eine individuelle rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen.
Der Widerrufsbutton ist eine zusätzliche Online-Funktion, über die Verbraucher ihren Vertrag rechtssicher widerrufen können – ohne umständliche E-Mails, PDFs oder Fax. Ein Klick führt direkt zu einer Seite, auf der Kunden ihren Widerruf erklären und die wichtigsten Angaben wie Name, Anschrift und Bestellnummer eintragen.
Wer die neue Pflicht beachten muss
- Betreiber klassischer Online-Shops mit Verbraucherkunden (B2C)
- Anbieter digitaler Leistungen wie SaaS, E-Books, Online-Kurse oder Streaming-Angebote
- Betreiber von Plattformen und Marktplätzen, über die Verträge zwischen Dritten geschlossen werden
- Alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen – unabhängig davon, ob über Website, App oder andere Online-Oberflächen
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen und keine Verträge mit Verbrauchern schließen.
Keinen Button brauchen Sie dort, wo es auch bislang kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Dazu gehören etwa maßgefertigte Produkte, verderbliche Waren, geöffnete Hygieneartikel sowie Verträge mit festem Termin wie Fahrkarten, Konzerttickets oder Hotelübernachtungen:
Verderbliche Waren:
Beim Onlineverkauf an Verbraucher besteht für schnell verderbliche Waren (z.B. frische Fleisch- und Wurstwaren, andere frische Lebensmittel) kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB diese Verträge ausdrücklich von der Widerrufspflicht ausnimmt. Gleiches gilt für Waren, deren Verfallsdatum innerhalb der regulären Widerrufsfrist schnell überschritten würde, sowie zusätzlich für versiegelte Lebensmittel, die aus Hygienegründen nach Öffnen der Versiegelung nicht mehr rückgabefähig sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Tickets für Bus und Bahn
Beim Onlinekauf von Tickets für Bus und Bahn besteht in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil Verträge zur Beförderung von Personen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (§ 312 BGB i.V.m. § 312g BGB). Viele Verkehrsunternehmen bieten aber freiwillige Storno- oder Kulanzregeln (z.B. Umbuchung, Erstattung gegen Gebühr) an, auf die Du in den Tarif- bzw. Beförderungsbedingungen gesondert hinweisen kannst.
Auch flexible Tickets wie 10er-Karten oder Monatskarten unterfallen in der Regel der Ausnahme vom Widerrufsrecht, weil es sich weiterhin um Verträge zur Personenbeförderung handelt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher normalerweise nicht; ob und in welchem Umfang eine Rückgabe oder Erstattung möglich ist, richtet sich nach Deinen eigenen Tarif- bzw. Beförderungsbedingungen und einer ggf. freiwillig gewährten Kulanzregelung.
Maßgefertigte Produkte
Waren, die auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten oder individuelle Anfertigungen sind nach § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen.
Verträge mit festem Termin
Bei Buchungen von Konzertkarten, Flugtickets und Hotelübernachtungen mit einem festen Termin oder Zeitraum besteht bei Online-Buchungen in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wichtig: Bei Wertgutscheinen für eine Hotelübernachtung ohne festes Datum gilt jedoch die Pflicht zur Installation des Widerrufsbuttons.
Gestaltung, Platzierung und Technik
Der Button muss leicht zu finden, dauerhaft verfügbar und eindeutig formuliert sein, etwa „Vertrag hier widerrufen“, „Widerruf erklären“ oder „Jetzt widerrufen“. Er sollte von allen Seiten erreichbar sein, auf denen Kunden einen Vertrag abschließen können, zum Beispiel im Footer oder im Bereich „Mein Konto“.
Nach dem Klick erklärt der Kunde den Widerruf über eine Bestätigungsseite und erhält automatisch eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail. Dabei dürfen nur die Daten abgefragt werden, die für die Bearbeitung notwendig sind, und der Umgang mit diesen Daten muss DSGVO-konform erklärt werden.
Unsere Leseempfehlung
Weitere rechtliche Details zum Widerrufsbutton stellt unter anderem die Industrie- und Handelskammer auf ihren Informationsseiten zur Verfügung:
IHK Aschaffenburg – Widerrufsbutton – Widerruf per Mausklick
Warum sich frühe Vorbereitung lohnt
Die Einführung des Widerrufsbuttons ab 2026 ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein technisches Projekt – inklusive Anbindung an das Shopsystem, automatisierter Bestätigungs-Mail, angepasster Widerrufsbelehrung und aktualisierter Rechtstexte. Wer die Umsetzung rechtzeitig plant, minimiert Abmahnrisiken und zeigt gleichzeitig, dass Transparenz, Kundenschutz und Service im eigenen Online-Auftritt ernst genommen werden.
Bitte beachten Sie: Alle Informationen in diesem Beitrag wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen zu Ihrem Online-Shop an eine Rechtsanwaltskanzlei.
Wenn Sie Ihre WordPress Website nicht nur mit dem Widerrufsbutton, sondern insgesamt datenschutzkonform und technisch sauber aufstellen möchten, erfahren Sie auf unserer Seite WordPress-DSGVO, wie wir Sie unterstützen.


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